Erneut sind mehrere Aktionäre der EM.TV AG vor dem Oberlandesgericht München auch in der Berufung mit einer Schadenersatzklage gegen die Gesellschaft und ein früheres Organmitglied gescheitert. Das Oberlandesgericht wies die Berufung dreier Aktionäre mit Urteil vom 23. Februar 2006 (AZ: 8 U 4492/04) zurück.
Das Gericht lehnte die geltend gemachten Schadenersatzansprüche der Kläger ab, da diese jedenfalls nicht beweisen konnten, dass für die Käufe der Aktien der früheren EM.TV & Merchandising AG (heute: EM.TV AG) in den Jahren 2000 und 2001 Ad hoc-Mitteilungen der Gesellschaft aus dem Jahre 2000 ursächlich gewesen seien. Der Streitwert belief sich auf insgesamt rund 72.000 EUR.
Das Urteil bestätigt aus Sicht von EM.TV, dass es aufgrund der mittlerweile feststehenden Rechtsprechung für Aktionäre in der Regel schwierig bleibt, einen behaupteten Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen.
Gegen EM.TV wurden bislang über 130 Klagen eingereicht, von denen ca. zehn zurückgenommen wurden. Sämtliche Urteile sind bislang zugunsten von EM.TV ergangen. Etwa 50 dieser Urteile sind mittlerweile rechtskräftig.