Empirische Studien
zeigen, dass es bei Spruchverfahren nach Strukturmaßnahmen wie zum Beispiel Squeeze-out, Unternehmensvertrag oder Verschmelzung
(Aufzählung siehe § 1 Spruchverfahrensgesetz (SpruchG))
häufig zu Anhebungen der Abfindung bzw. Ausgleichszahlung kommt.
Um die Interessen von Kapitalanlegern zu schützen, bieten mehrere Aktionärsvereinigungen hier eine Vertretung von Aktionären an. Die Antragsfrist beträgt drei Monate ab Eintragung der Strukturmaßnahme in das Handelsregister.