Der Vorstand der Fabasoft AG hat am 30. August 2010 auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 5. Juli 2010 die konkreten Einzelheiten der Kapitalherabsetzung auf 5.000.000,00 EUR beschlossen.
Der diesbezügliche Beschluss des Vorstandes ist auf der Homepage der Gesellschaft unter www.fabasoft.com abrufbar. Das Firmenbuchgesuch, mit dem die Eintragung der Kapitalherabsetzung beantragt wird, wird in den nächsten Tagen bei Gericht überreicht.