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Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt (General Standard/Prime Standard) gestellt
Die CeoTronics AG Audio Video Data Communication hat heute den Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt (General Standard/Prime Standard) bei der Deutschen Börse gestellt. Grundlage für den Widerruf ist die Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat vom 8. Juli 2010.

Nach dem Wirksamwerden des Widerrufs zum Regulierten Markt (General Standard/Prime Standard) soll der Handel der Aktien der CeoTronics AG im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse vorbehaltlich der Zustimmung der Frankfurter Wertpapierbörse nahtlos fortgesetzt werden, so dass ein kontinuierlicher Handel der Aktie gewährleistet ist.

Die CeoTronics AG möchte damit in das auf ihre Unternehmensstruktur optimal zugeschnittene Marktsegment wechseln und die im Zusammenhang mit der derzeitigen Börsennotierung entstehenden Kosten und Aufwände deutlich reduzieren. Die Gesellschaft wird über ihre Webseite weiterhin transparente Informationen für ihre Aktionäre bereitstellen. Zur Sicherung der Berichtskontinuität soll darüberhinaus die Rechnungslegung der Gesellschaft nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) fortgeführt werden.

Veröffentlichungsdatum: 22.07.2010 - 19:21
Redakteur: rpu
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