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Eventualverbindlichkeit aufgrund des Schiedsgerichtsurteils zur Übertragung sämtlicher Markenrechte in Spanien
Das Sportlifestyle-Unternehmen PUMA teilt mit, dass der ehemalige spanische Lizenznehmer Estudio 2000 S.A., Inhaber mehrerer PUMA-Markenrechte, im Rahmen eines Schiedsgerichtsurteils dazu verpflichtet wurde, diese Markenrechte nunmehr an PUMA zu übertragen. Durch die Übertragung aller Wort-, Bild- und kombinierten PUMA-Markenrechte würde PUMA endgültig in den Besitz sämtlicher Markenrechte gelangen und das operative Geschäft auf dem spanischen Markt übernehmen, wodurch eine einheitliche Markenführung und -strategie gewährleistet ist.
Gemäß Schiedsgerichtsurteil ist die Übertragung der Markenrechte abhängig von einer Einmalzahlung von bis zu 98 Millionen Euro an Estudio 2000 S.A. Allerdings wird PUMA, nach zwischenzeitlich erfolgter gründlicher rechtlicher Beurteilung, das Urteil anfechten. Das Management ist der Ansicht, dass ein erfolgreicher Ausgang überwiegend wahrscheinlich ist. Gemäß §15 WpHG informiert PUMA die Finanzmärkte hiermit über diese Eventualverbindlichkeit.