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Landgericht Kiel lehnt einstweilige Verfügung der VS GmbH ab
Das Landgericht Kiel hat heute einen weiteren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bezüglich der Übernahme der debitel Group durch die freenet AG abgelehnt. Das Verfahren wurde von der VS Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, die mit knapp 10 Prozent an der Drillisch AG beteiligt ist, betrieben. Dies lief parallel zu dem Verfahren der MSP Holding GmbH, dem Joint Venture von United Internet AG und Drillisch AG, deren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bereits am 22. Mai 2008 vom Landgericht Kiel abgewiesen wurde. Der Prozess der Übernahme der debitel Group durch die freenet AG wird unabhängig von einem möglichen Berufungsverfahren fortgesetzt.