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Stellungnahme zur heutigen Entscheidung des Landgericht München I im Organhaftungsverfahren „Big Guy“
Das Landgericht München I hat heute die Klage der EM.Sport Media AG gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der Gesellschaft (AZ 5 HK O 18272/05) in erster Instanz abgewiesen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt der EM.Sport Media AG derzeit noch nicht vor. Dieser Prozess betrifft nicht die Formel 1, sondern die Organhaftung ehemaliger Vorstandsmitglieder in Sachen "Big Guy". Die Gesellschaft wirft den Beklagten vor, bei Abschluss des betreffenden Lizenzvertrages "Big Guy" ihre Pflichten als Organe gegenüber dem Unternehmen verletzt zu haben.

Werner E. Klatten, Vorstandsvorsitzender der EM.Sport Media AG: „Die Entscheidung des Landgerichts München I im Organhaftungsverfahren "Big Guy" ist für uns überraschend. Sobald uns die schriftliche Begründung des Urteils des Gerichts vorliegt, werden wir dieses zusammen mit unseren Anwälten im Einzelnen analysieren und dann über das weitere Vorgehen und insbesondere die Einlegung von Rechtsmitteln entscheiden. Darüber hinaus werden wir uns zur heutigen Entscheidung des Landgerichts München I derzeit nicht äußern."

Veröffentlichungsdatum: 20.12.2007 - 15:36
Redakteur: rpu
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