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Stellungnahme zur heutigen Pressemitteilung der Rotter Rechtsanwälte
Zu der heute von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte, München, veröffentlichten Pressemitteilung zum Berufungsverfahren des OLG München vom 4. Dezember 2007 (Az. 5 U 3524/07) stellt die EM.Sport Media AG folgendes fest:

Das OLG München hatte über die Berufung von zwölf Klägern zu entscheiden, die gegen EM.Sport Media AG und die Herren Haffa Schadensersatzansprüche in Höhe von 134.975,29 EUR geltend machen. Das Landgericht München I hatte die Klage als verjährt abgewiesen und ist deshalb nicht in eine Prüfung zur

Sache eingetreten. Demgegenüber hat das OLG München – im Widerspruch zur einhelligen Rechtsauffassung einer Vielzahl von Kammern des Landgerichts München I bzw. anderer Senate des OLG – die Ansprüche für noch nicht verjährt angesehen und allein deshalb das Verfahren an das Landgericht zur Entscheidung in der Sache zurückverwiesen. Die Münchener Gerichte haben bisher derartige Ansprüche in allen Fällen zurückgewiesen.

Die EM.Sport Media AG geht daher weiter davon aus, dass die Kläger auch in diesem Verfahren im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung der Münchner Gerichte (LG und OLG) keinen Erfolg haben werden.

Veröffentlichungsdatum: 06.12.2007 - 17:47
Redakteur: rpu
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