EM.TV: Weitere Schadenersatzklage wurde abgewiesen
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Eine von Tilp & Kälberer vertretene Klägerin hatte
Das Landgericht München hat erneut eine Schadenersatzklage gegen die angeschlagene EM.TV & Merchandising AG abgewiesen. Eine von den Rechtsanwälten Tilp & Kälberer vertretene Klägerin hatte behauptet, auf Äußerungen des damaligen Vorstandsvorsitzenden, Thomas Haffa, zur wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft vertraut und auf Grund dessen EM.TV-Aktien gekauft zu haben. Ihren Spekulationsverlust wollte sie als Schadensersatz geltend machen.
Tilp & Kälberer nannte auf Anfrage von vwd eine Schadensersatzsumme von 72.000 DM. Die Urteilsbegründung des Gerichts stehe noch aus. Die Rechtsanwaltskanzlei möchte erst noch prüfen, ob sie Berufung einlegen wird. Das Urteil sei bereits der dritte Prozesssieg in Folge.