Der Vorstand der Rheiner Moden AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um 20.000,00 EUR auf 220.000,00 EUR durch Ausgabe von 20.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Der Ausgabebetrag für die Aktien beträgt 32,50 EUR je Aktie. Die neuen Aktien sind mit einer Gewinnberechtigung ab dem 01.08.2006 ausgestattet. Zur Zeichnung der neuen Aktien wurde die Allerthal-Werke AG zugelassen. Diese hat den ausmachenden Kapitalerhöhungsbetrag von 650.000,00 EUR heute auf ein Kapitalerhöhungskonto der Rheiner Moden AG angewiesen. Die Kapitalerhöhung und die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im geregelten Markt an den Börsen in Düsseldorf und Frankfurt wird durch das Bankhaus Reuschel & Co. KG, München, begleitet. Die Zeichnung der neuen Aktien durch die Allerthal-Werke AG, gleichzeitig Hauptaktionärin der Gesellschaft, erfolgt aus Gründen der Ablaufökonomie.
Die Allerthal-Werke AG hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie 20.000 Stück der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft, entsprechend der Stückzahl der bei der Rheiner Moden AG gezeichneten Kapitalerhöhung, im Rahmen einer Privatplatzierung veräußert hat. Weitere 20.000 Stück Aktien der Rheiner Moden AG hat die Allerthal-Werke AG zur Erhöhung des free-floot aus ihrem Bestand veräußert. Sämtliche Verkäufe erfolgten zum Preis von 32,50 EUR. Weiter teilte die Allerthal-Werke AG der Gesellschaft mit, dass hierdurch bis zur Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister, ihr Stimmrechtanteil an der Gesellschaft vorübergehend auf rund 60% absinken wird. Nach Eintragung im Handelsregister wird sich der Stimmrechtsanteil auf rund 63% stellen.
Mit den eingeworbenen Mitteln aus der Kapitalerhöhung erhöht die Rheiner Moden AG ihre Schlagkraft. Dadurch wird die Gesellschaft eigenen Angaben zufolge in der Lage sein, auch durch zusätzliche Aufnahme von Kreditmitteln, ihr Engagement in Beteiligungen auszubauen, bei denen eine alsbaldige Überprüfung von Abfindungspreisen erfolgen wird.
Veröffentlichungsdatum:
05.03.2007
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17:37
Redakteur:
rpu