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Einigung mit dem letzten verbliebenen Anfechtungskläger erzielt
Die freenet.de AG hat sich heute auf Anregung des Landgericht Hamburg mit dem letzten der insgesamt sieben Kläger, die Anfechtungsklagen gegen den Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung 2005 erhoben haben, auf einen Vergleich geeinigt. Das Landgericht Hamburg hat das Zustandekommen des Vergleichs heute festgestellt. Damit sind gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung 2005 der freenet.de AG keine Anfechtungsklagen mehr anhängig.

Die Verschmelzung kann erst eingetragen werden, wenn auch die gegen die Verschmelzungsbeschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung 2005 der mobilcom AG erhobenen Anfechtungsklagen der Eintragung nicht mehr entgegenstehen. Die mobilcom AG, Büdelsdorf, hat - nach einem weiteren Teilprozessvergleich vom gestrigen Tage - mit 23 der 24 Kläger der ursprünglich rechtshängigen Klagen und allen vier Nebenintervenienten eine vergleichsweise Regelung getroffen. Des Weiteren bemüht sich die mobilcom AG auch weiterhin um eine außergerichtliche Einigung mit dem dort letzten verbliebenen Anfechtungskläger.

Veröffentlichungsdatum: 13.12.2006 - 17:57
Redakteur: rpu
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