Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Strafen im Fernwärmeröhren-Kartell etwas reduziert. Nach dem Urteil werde die Geldstrafe für ABB von 112 Mio. CHF auf 97,5 Mio. CHF reduziert, berichtet afx. Das Gericht begründete die Reduktion damit, dass ABB seine Beteiligung an den Absprachen nicht bestritten und bei der Beweisaufnahme mit der EU-Kommission kooperiert habe, war der Meldung zu entnehmen.