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HV-Bericht Global Capital Management AG - Vorstand und Aufsichtsrat geben sich nicht die Ehre



Für den 28. Mai 2002 um 14 Uhr lud die Global Capital Management AG in das IBIS Hotel Frankfurt zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein. GSC Research hatte bereits über die letzte und bisher einzige – ebenfalls außerordentliche – Hauptversammlung am 14. August 2000 ausführlich berichtet, die als einzigen Punkt die Abberufung des bestehenden und Wahl eines neuen Aufsichtsrates auf der Tagesordnung vorsah.





Damals war die Veranstaltung nach 75 Minuten ergebnislos abgebrochen worden, da es nicht gelang, die Präsenz festzustellen. Zuvor durften die Anwesenden jedoch noch eine beim Initiator der Gesellschaft, Andras Schmidt, durch einen Gerichtsvollzieher vorgenommene Taschenpfändung miterleben. Ordentliche Hauptversammlungen über die Geschäftsjahre 1999, 2000 und 2001 haben bislang nicht stattgefunden.








Hauptversammlung findet ohne Organe statt





Wie bereits am Vortag über einschlägige Börsenforen im Internet kolportiert, fanden der Vorstand Becker und sein Aufsichtsrat keine Zeit für eine Teilnahme. Bekanntlich ist nach Aktiengesetz jedoch die Anwesenheit von Vorstand und/oder Aufsichtsrat auch gar nicht zwingend erforderlich, um eine HV abzuhalten.





Nachdem von der Hotelrezeption mitgeteilt wurde, dass kein Versammlungsraum reserviert sei und die Gesellschaft auch telefonisch nicht zu erreichen war, entschlossen sich die beiden anwesenden Vertreter von Aktionären daher gegen 14:20 Uhr, mit der Durchführung der HV in der Hotellobby zu beginnen. Unter Vorsitz des an Lebensjahren ältesten anwesenden Teilnehmers erfolgte die Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers. Nach einstimmiger Wahl erklärte er sich bereit, die Versammlungsleitung zu übernehmen








Satzungsänderung unter TOP 1 aus formellen Gründen nicht möglich





Somit konnte die Hauptversammlung gegen 14:25 Uhr eröffnet werden. Der Versammlungsleiter handelte zunächst die üblichen Formalien ab. Im Anschluss daran erklärte er, dass zu TOP 1, der Zustimmung zu einer Kapitalherabsetzung mit nachfolgender Kapitalerhöhung, an dieser Stelle keine Beschlussfassung möglich sei.





Da es sich bei dem zu fassenden Beschluss um eine Satzungsänderung handelt, ist auch bei einer nach HGB "kleinen Aktiengesellschaft“ die Protokollierung durch einen Notar, der ebenfalls nicht anwesend war, vorgeschrieben. Zusätzlich fehlte in der Einberufung der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat gemäss § 124 (1) AktG.








Anträge auf Sonderprüfung einstimmig angenommen





Hierauf stellte ein Aktionär einen Antrag auf Sonderprüfung, mit der Maßgabe die Vorbereitungs- und Sorgfaltspflichten des Vorstandes gemäß § 83 (1) AktG, § 123 AktG und § 124 AktG zu hinterfragen. Der Antrag wurde ohne Gegenstimmen einstimmig angenommen.





Im Anschluss daran wurde ein weiterer Antrag auf Sonderprüfung gestellt, diesmal zur Überprüfung der aktuellen Kapitalverhältnisse, insbesondere der Notwendigkeit einer Kapitalherabsetzung. Auch dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen.








Neuwahlen zum Aufsichtsrat ebenfalls undurchführbar





Nachdem zu TOP 1 keine weiteren Beiträge vorlagen, ging der Versammlungsleiter zu TOP 2 ("Wahl eines neuen Aufsichtsrates") über. Auch hierzu konnte kein Beschluss gefasst werden. Es war unklar, ob es zur Zeit einen legitimen Aufsichtsrat gibt. Nach Aktiengesetz ist für den Gründungsaufsichtrat lediglich eine Amtszeit von einem Jahr und eine Neuwahl auf der ordentlichen Hauptversammlung vorgesehen, allerdings haben die ordentlichen HV’s für das Geschäftsjahr 1999 und auch für die Folgejahr bislang noch gar nicht stattgefunden.





Wenn es einen legitimen Aufsichtsrat gibt, so hätte dieser erst abgewählt werden müssen. Dies war aber aufgrund der mangelhaften Tagesordnung nicht möglich. Darüber hinaus hatte auch hier der Vorstand versäumt, in der Einladung einen Beschlussvorschlag für die Neuwahl des Aufsichtsrates aufzunehmen. Auch der hierzu gestellte Antrag, die beschlossene Sonderprüfung um die Überprüfung dieses Punktes zu erweitern, wurde einstimmig angenommen.








Zahlreiche unbeantwortete Fragen zu Protokoll gegeben





Unter dem letzten Tagesordnungspunkt 3 "Sonstiges" wurden von den beiden anwesenden Aktionärsvertretern eine Reihe von zwangsläufig unbeantwortet gebliebenen Fragen zu Protokoll gegeben, die nachfolgend auszugsweise wiedergegeben werden:





1.) An welchen Unternehmen ist oder war die GCM AG seit 30.09.1999 bis zum heutigen Tage beteiligt? wie hoch ist diese Beteiligung in % des Grundkapitals? Wie waren bei jeder einzelnen Beteiligung das Datum, Stückzahl, Nennbetrag, Preis und Nebenkosten von Kauf/Verkauf sowie Gründe für das jeweilige Geschäft?





2.) Wurden eigene Aktien erworben oder gehandelt? Wenn ja, dann bitte ich um Bekanntgabe des Datums, Stückzahl, Nennbetrag, Preis und Nebenkosten von Kauf/Verkauf eigener Aktien sowie der Gründe für das jeweilige Geschäft.





3.) Ist einem Aktionär Auskunft außerhalb der HV über Belange von Tochtergesellschaften erstattet worden? Wenn ja, welche?





4.) Wurden jemals Aktien ausgegeben ohne vollständige Leistung der Einlage? Wenn ja, bitte ich um Bekanntgabe von Zeichner, Datum, Stückzahl, Nennbetrag, Preis und Nebenkosten sowie Gründe für die nicht vollständige Leistung der Einlage sowie wann und wie die Einlage geleistet wurde.





5.) Wann und durch wen wurde der Verlust der Hälfte des Grundkapitals festgestellt und wann wurde dieser Verlust gemäß § 92 AktG angezeigt?





6.) Durch welche Regelungen im Unternehmen und in den gehaltenen Beteiligungen werden die Vorschriften nach KonTraG und § 91 Abs 2 AktG eingehalten, welche Personen sind hierfür verantwortlich und welche Berichte wurden von diesen Personen wann erstellt und an wen übermittelt?





7.) Wodurch hat der Vorstand Sorge getragen, seinen Pflichten zur ordnungsgemäßen Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung Rechnung zu tragen?





8.) Welchen Inhalt hat die Geschäftsordnung des Vorstandes? Besonders: Wie sind die zustimmungspflichtigen Geschäfte geregelt?





9.) Droht unserer Gesellschaft eine Zahlungsunfähigkeit? Wenn ja: wann und warum?





10.) Wodurch und wann ist der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2000 und 2001 seinen Kontrollpflichten nachgekommen? Wie viele Aufsichtsratssitzungen haben stattgefunden? Welche Aufsichtsratsmitglieder waren dabei anwesend?





11.) Wann wurde der Aufsichtsrat über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals informiert?





12.) Welche Maßnahmen hat der Aufsichtsrat eingeleitet, um die Vorschriften nach KonTraG und § 91 Abs 2 AktG seitens der Geschäftsführung einhalten zu lassen?





13.) Welchen Inhalt hat die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates?





14.) Hat der Aufsichtsrat den Bericht über die beabsichtigte Geschäftspolitik im Geschäftsjahr 2001 angefordert?





15.) Hat der Aufsichtsrat den Bericht über die Rentabilität im Geschäftsjahr 2001 angefordert?





16.) Hat der Aufsichtsrat den Bericht über den Gang der Geschäfte im Geschäftsjahr 2001 angefordert und wie oft?





17.) Wurde der Aufsichtsrat über Geschäfte von erheblicher Bedeutung informiert, welche waren das im Geschäftsjahr 2000 und 2001?





18.) Hat sich der Aufsichtsrat bei der Bestellung von Andreas Schmidt zum Vorstand über seine geschäftliche, persönliche und orthographische Eignung informiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?





19.) Liegen der Gesellschaft Meldungen nach § 20 AktG vor? Wenn ja: von wem und über welchen Anteil am Grundkapital? Wie wurde die Beteiligung nachgewiesen? Wann erfolgte die entsprechende Veröffentlichung in den Gesellschaftsblättern?





20.) Wieso wurde im April 2000 eine Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital zu Euro 1,00 an Organmitglieder durchgeführt, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits erste Zeichnungsscheine der öffentlichen Kapitalerhöhung zu Euro 7,00 vorlagen?





21.) Bei der Kostenberechnung der Kapitalerhöhung Sommer 2000 werden DM 140.000 an Börseneinführungskosten erwähnt. An wen, wann und wofür wurde dieser Betrag gezahlt?





22.) Wie ist der aktuelle Stand bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse 1999, 2000 und 2001? Warum haben die ordentlichen Hauptversammlungen für die letzten drei Geschäftsjahre noch nicht stattgefunden? Wann sollen sie stattfinden?





Die Versammlung endete nach ca. 25 Minuten.








Fazit





Die Abwesenheit der Verantwortlichen bei einer von ihnen selbst einberufenen Hauptversammlung fügt sich nahtlos in das Bild ein, welches die GCM bereits kurz nach der Kapitalerhöhung im Sommer 2000 der interessierten Öffentlichkeit präsentierte. Aber warum sollten sich Vorstand und Aufsichtsrat auch noch engagieren – das Geld dürfte eh weg sein.





Fast lässt sich der Eindruck gewinnen, die Gesellschaft sei nach der erfolgreichen Einwerbung mehrerer Millionen Mark an Kapital regelrecht untergetaucht. So konnte der Berichterstatter bei der Durchsicht der Handelsregisterakte der GCM nach der Eintragung der Kapitalerhöhung im Sommer 2000 nur noch einen Eintrag finden: die Sitzverlegung vom repräsentativen Bürohaus am Nibelungenplatz ins Frankfurter Bahnhofsviertel.





Anzutreffen war dort jedoch zumindest bei einem Überraschungsbesuch niemand; telefonisch war – wie schon eingangs erwähnt – zumindest am gestrigen Tag niemand erreichbar. Auch die frühere Internetseite www.global-capital.de wurde schon vor längere Zeit abgeschaltet und ist laut DENIC auch nicht mehr auf die Gesellschaft eingetragen.





Die anlässlich des letzten HV-Berichts ausgesprochene Warnung, sich strikt von einem Investment in Aktien der GCM fernzuhalten, können wir an dieser Stelle nur noch einmal ausdrücklich wiederholen und raten allen engagierten Anlegern zur Kontaktaufnahme mit einem Anwalt oder der Staatsanwaltschaft.








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Veröffentlichungsdatum: 29.05.2002 - 12:16
Redakteur: wna
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