Das Landgericht München hat eine Sammelklage gegen die EM.TV & Merchandising AG wegen der angeblichen Verbreitung unzutreffender Meldungen über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zurückgewiesen. Wie vwd berichtet, habe das Landgericht die Klage zurückgewiesen, weil es keine Rechtsgrundlage für die behaupteten Schadenersatzansprüche gesehen habe.