Die CeoTronics AG wird ihre Klage beim Hess. Finanzgericht gegen das Finanzamt Offenbach/M. zurücknehmen. In einem Verständigungsverfahren wurden die Auffassungen der CeoTronics AG hinsichtlich der Tatsachen, die zu einer Mehrbesteuerung der Jahre 1989 -1992 führten, im wesentlichen bestätigt. Die CeoTronics AG rechnet nunmehr mit einer Rückzahlung von gezahlten Steuern mit Zinsen in Höhe von ca. 550.000 DM. Die Shareholder können sich den Angaben zufolge über diesen a. o. Ertrag im Geschäftsjahr 1999/2000 freuen.
Es wird nun erwartet, dass das weitere anhängige Erstattungsverfahren der Ceotronics AG, Schweiz, für Umsatzsteuer (1993 bis 1997) ebenfalls für die CeoTronics-Gruppe zum positiven Ende kommt. "Es bestehen keine Gründe mehr, die eine weitere Zurückbehaltung der ca. 1,6 Mio. DM Umsatzsteuer und Zinsen rechtfertigen" sagte der Vorstands-Vorsitzende Hans-Dieter Günther.
Veröffentlichungsdatum:
25.02.2000
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07:56
Redakteur:
rpu