Der angeschlagenen EM.TV & Merchandising AG wurde am 10.12.2001 eine Klage der Morgan Grenfell Development Capital Syndications Limited und der Deutsche European Partners IV zugestellt. Eine derartige Klage sei auch schon im Januar 2001 in der Presse kolportiert worden, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag.
Gegenstand der Klage seien angebliche, nicht der Höhe nach bezifferte Gewährleistungsansprüche aus dem Vertrag vom 17.3.2000. Im Rahmen des Vertrages hätten die Kläger als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Anteile an der Speed Investment Limited (indirekte Beteiligung an der Formel 1 Gruppe) Aktien an EM.TV erhalten.
Die eingehende Begründung der Klage, aus der sich die Anspruchsgrundlagen und deren Höhe entnehmen lasse (Particulars of Claim), werde der Gesellschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt, so dass der Gesellschaft eigenen Angaben zufolge eine vertiefte Prüfung der geltend gemachten Ansprüche zur Zeit nicht möglich ist.
Die Gesellschaft weist weiteren Angaben zufolge die gegen sie geltend gemachten Ansprüche auf Basis der ihr gegenwärtig vorliegenden Informationen und des eingeholten Rechtsrats als unbegründet zurück und wird sich vollumfänglich dagegen verteidigen.
Die Gesellschaft weist ferner darauf hin, dass sie zu keinem Zeitpunkt zugunsten der Kläger eine Kursgarantie übernommen hat und die Kläger ihre Aktien an der EM.TV schon seit Mitte letzten Jahres hätten veräußern können.