Als unberechtigt haben die Verteidiger des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EM.TV & Merchandising Thomas Haffa, und des ehemaligen Finanzvorstandes Florian Haffa, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Verteidigung habe bereits im Vorfeld der Anklageerhebung ein Gutachten erstellen lassen, aus dem hervorgehe, dass es sich nicht um einen vorsätzlichen Verstoß handele, hieß es in einer vwd-Meldung.
Die Verteidigung wolle darauf hinwirken, dass die Anklage nicht zugelassen und das Hauptverfahren nicht eröffnet werde. In der Jusitzgeschichte der Bundesrepublik Deutschland sei es nach Ansicht der Verteidigung noch nie zu einer Verurteilung nach den von der Staatsanwaltschaft angeführten Vorschriften gekommen. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Brüdern Kursbetrug und unrichtige Darstellung der Unternehmenssituation von EM.TV vor.