Blue C: Verbleib am Neuen Markt vorerst gesichert
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Eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Bör
Die am Neuen Markt notierte Blue C Consulting AG konnte eine einstweilige Verfügung erwirken, wonach es der Deutschen Börse AG untersagt wird, das geänderte Regelwerk des Neuen Marktes bezüglich der "Penny Stocks" innerhalb der ersten 6 Monate seit dem Inkrafttreten auf die Blue C Consulting AG anzuwenden. Dies gab das Unternehmen im Rahmen einer Ad-Hoc Mitteilung bekannt.