WKN:
663200
ISIN:
DE0006632003
Straße, Haus-Nr.:
Semmelweisstraße 7,
D-82152 Planegg, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 89 / 89927 - 26663

Internet: http://www.morphosys.com

IR Ansprechpartner:
Frau Dr. Sarah Fakih
[email protected]
+49 (0) 89 / 89927 - 26663
MorphoSys bestätigt neue Patentverletzungsklage du - Die Klage laute auf Verletzung zweier Huse/Lerner/
Die MorphoSys AG bestätigte heute, eine weitere Patentverletzungsklage sei von Cambridge Antibody Technology Ltd. (CAT) zusammen mit dem Medical Research Council, dem Scripps Research Institute und Stratagene am United States District Court von Washington D.C. eingereicht worden. Die Klage laute auf Verletzung zweier Huse/Lerner/Winter-Patente der Kläger. Die beiden Huse/Lerner/Winter-Patente, die am 19. September 2001 in den USA erteilt wurden (U.S. Patent Nr. 6,291,158 und 6,291,161), deckten angeblich bestimmte Antikörperexpressions-Bibliotheken ab.



In der Klage würde behauptet, dass MorphoSys drei Ansprüche innerhalb beider Patente verletze. In Europa war CAT 1994 ein Patent aus der Winter II Patentfamilie erteilt worden, wogegen MorphoSys im Oktober 1999 am Europäischen Patentamt (EPA) erfolgreich Einspruch eingelegt hatte (Pressemitteilung vom 15. Oktober 1999). In seiner Entscheidung vom Oktober 1999 verlangte das EPA substantielle Änderungen in der Formulierung des Kernanspruches und verringerte dadurch den Schutzumfang des Patents erheblich.



Aus der selben Patentfamilie erhielt CAT im Juni 2001 in den USA ein weiteres Patent erteilt (Winter II Patent Nr. 6,248,516). Eine darauf folgende Patentverletzungsklage gegen MorphoSys am U.S. District Court of Southern California wurde aufgrund fehlender Gerichtsbarkeit und falschem Gerichtsstand abgewiesen. Zwischenzeitlich hat MorphoSys beim U.S. District Court of Washington D.C. einen Feststellungsantrag (Declaratory Judgement) auf Nichtverletzung bzw. Ungültigkeit des Patents eingereicht. Es handelt sich bei der neuen Patentverletzungsklage nicht um das CAT U.S. Patent Nr. 5,885,793 (Griffiths Patent), das am United States District Court in Washington D.C. verhandelt wird.



Nach zweiwöchigen Verhandlungen war es CAT hierbei nicht gelungen, eine Verletzungsklage durchzusetzen. Im August 2001 wurde zugunsten MorphoSys eine vorläufige Gerichtsentscheidung getroffen, die besagt, dass MorphoSys sich in der Frage der Patentverletzung durchsetzen sollte; weitere Schriftsätze bzw. Anhörungen stehen noch aus.

Veröffentlichungsdatum: 21.09.2001 - 08:35
Redakteur: tba
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz