EM.TV: Amtsgericht München weist Schadenersatzklag
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Der vom Kläger vorgebrachte Tatbestand ist nach An
Das Amtsgericht München hat am Donnerstag eine Schadenersatzklage gegen das angeschlagene Medienunternehmen EM.TV & Merchandising AG zurückgewiesen. Wie vwd berichtet, hat Richterin Elisabeth Fehlhammer die Entscheidung damit begründet, dass der vom Kläger vorgebrachte Tatbestand nach Ansicht des Gerichts nicht erfüllt ist. Das Gericht sehe auf Grund des Gesetzes keinen individuellen Schutz des Anlegers begründet, aus dem sich ein Schadenersatz ableiten lasse. Der Kläger habe zu einem Zeitpunkt Aktien gekauft, zu dem es klar gewesen sei, dass es sich bei EM.TV um ein riskobehaftetes Papier handele. Dieses Risiko habe sich erfüllt, konnte man der Meldung weiter entnehmen.