Hier seien außerplanmäßige Abschreibungen auf die Geschäftswerte von zwei Mrd. DM notwendig geworden, obwohl die Akquisitionen erst im abgelaufenen Geschäftsjahr getätigt worden seien. Darüber hinaus stelle sich die Frage, ob der Vorstand bereits vor der Gewinnwarung am 1. Dezember 2000 Kenntnis von der Anpassung der Geschäftswerte hatte bzw. gehabt haben müsste.
Außerdem soll geklärt werden, inwieweit Umsatz- und Ertragsprognose für das Geschäftsjahr realistisch waren. Die Umsatzprognose von 1,6 Mrd. DM und die EBITDA-Prognose von 600 bis 700 Mio. DM konnten nach Ansicht der DSW nur durch außerordentliche und damit nicht vorhersehbare Geschäftsvorfälle gehalten werden.
Ziel der Sonderprüfung sei es, zusätzlich Klarheit für die Aktionäre zu erreichen. Die DSW werde auf der Hauptversammlung alle Aktionäre dazu aufrufen, sich ihren Anträgen anzuschließen. Außerdem halte sie an ihrem bereits gestellten Gegenantrag fest, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu vertagen, sondern sie zu verweigern, hieß es in der vwd-Meldung weiter.