Weiteren Angaben zufolge verlangt der SMUV die Rücknahme des Entscheids. Die Gewerkschaft SMUV sei empört, dass ABB die "katastrophale Hiobsbotschaft" über die Medien verbreitet habe, ohne Mitarbeitende und deren Personalvertretungen, den Europäischen Betriebsrat oder die Gewerkschaften zu informieren. Diese Informationspflicht von ABB sei nicht nur verantwortungslos und unanständig, sondern verletze auch europäisches und schweizerisches Recht. Dieses sehe bei Massenentlassungen klare Informations- und Konsultationspflichten vor, hieß es weiter.