EM.TV: Kartellamt genehmigt längere Frist!
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Das Bundeskartellamt hat für den Einstieg der
Das Bundeskartellamt hat für den Einstieg der Kirch-Gruppe bei der EM.TV & Merchandising AG eine Fristverlängerung bis 27. September 2001 genehmigt. Beide Unternehmen hätten die Verlängerung beantragt, hieß es in einer vwd-Meldung. Die ursprüngliche Frist, die vier Monate vom Tag der Anmeldung an beträgt, läuft Ende Juni aus. Für die Genehmigung des Einstiegs von Kirch bei EM.TV fordert das Kartellamt, dass sich EM.TV von seinem 45-prozentigen Anteil an der Tele München Gruppe (TMG) des Medienunternehmers Herbert Kloiber trennt.