Der jahrelange Streit zwischen der Metro AG und den außenstehenden Horten-Aktionären ist mit einem Vergleich beigelegt worden. Die Einigung sei auf eine Empfehlung des Landgerichts Düsseldorf hin zustande gekommen. Gemäß der Einigung sei es vorgesehen, dass die Metro AG an die außenstehenden Horten-Aktionären je 50-DM-Aktie eine Ausgleichszahlung von zwölf DM zuzüglich einer Barabfindung von 225 DM zahlt, hieß es in einer vwd-Meldung vom Mittwoch.
Der Meldung war auch zu entnehmen, dass bei der Übernahme von Horten durch das Metro-Tochterunternehmen Kaufhof Warenhaus AG, den Aktionären 1994 lediglich eine Ausgleichszahlung von neun DM zuzüglich einer Barabfindung von 200 DM geboten worden sei. Dies hätten einige Horten-Aktionäre als zu niedrig empfunden und deshalb eine gerichtliche Bestimmung über die Höhe der Zahlungen beantragt.
Veröffentlichungsdatum:
02.05.2001
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19:25
Redakteur:
mm