Rheiner Moden erzielt gerichtlichen Vergleich
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Die Anfechtungsklage zu den Beschlüssen der
Die Anfechtungsklage zu den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 27.07.2000 ist im Wege des gerichtlichen Vergleichs erledigt. Dies teilte die Rheiner Moden AG im Rahmen einer Ad-Hoc Mitteilung mit. Die Mehrheitsaktionärin Allerthal-Werke AG hat zudem erklärt, die Neuausrichtung der Gesellschaft weiterhin aktiv zu begleiten.