Damit sind die im Emissionsprospekt 1998 von der CeoTronics AG Deutschland genannten Risiko-Vorbehalte hinsichtlich des Steuerstreits gegenstandslos geworden. Die Ansicht der Gesellschaft, dass es sich bei der CeoTronics AG Schweiz nicht um eine Domizilgesellschaft, sondern um ein aktives, eigenständiges Unternehmen handelt, wurde den Angaben zufolge nach 7 Jahren nunmehr von den deutschen Finanzbehörden bestätigt.
Zusammen mit den bereits erhaltenen Rückzahlungen von Körperschaftssteuern, Gewerbesteuern, Zinsen und Kostenersatz nach der Beendigung des Steuerstreits der deutschen Gesellschaft soll der Cash-Zufluss des CeoTronics-Konzerns in Höhe von ca. 2,5 Mio DM auch dazu verwendet werden, das bereits angekündigte Aktienrückkauf-Programm zu finanzieren. Wie es hieß, wird damit der Share-holder Value der CeoTronics-Aktie gestärkt.