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EM.TV verliert in erster Instanz - Vollstreckungsschutz bleibt bestehen


Das Gericht in Jersey hat heute die Feststellungsklage der EM.TV & Merchandising AG, dass das Pfandrecht an den von ihr gehaltenen Anteilen an der Speed Investments Ltd. zugunsten der Formel 1- Banken unwirksam ist, in erster Instanz abschlägig beschieden. Die Gesellschaft wird dagegen Berufung einlegen. Die bestehenden Verpflichtungserklärungen wonach es den Banken untersagt ist, Vollstreckungshandlungen vorzunehmen bleiben vorerst bestehen.



Damit ist EM.TV in der Lage, den eingeschlagenen Weg des Verkaufs ihrer Restbeteiligung an der Speed, wie in der Ad Hoc-Mitteilung vom 18. Februar 2003 beschrieben, an eine Tochtergesellschaft der Bayerischen Landesbank weiterzuverfolgen. Das Gerichtsverfahren kann erst im Rahmen des Closings des Verkaufs eingestellt werden, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag weiter.



Veröffentlichungsdatum: 20.02.2003 - 19:55
Redakteur: rpu
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