Die EM.TV & Merchandising AG und die Bayerische Landesbank (BayernLB) haben in der Auseinandersetzung über die Verpfändung der EM.TV-Anteile an der Rennsportserie Formel 1 eine grundlegende Einigung erzielt. Diese sieht vor, dass EM.TV die Beteiligung an der Speed Investments Ltd. in Höhe von 22,3 Prozent an eine Tochtergesellschaft der BayernLB mit Zustimmung der BayernLB als Sicherheitentreuhänder verkauft.
Zu ihrer Wirksamkeit bedarf die Vereinbarung noch der Zustimmung durch die Europäische Kartellbehörde und durch die Gremien der Speed (Board und Gesellschafter). In beiden Gremien sind auch die noch einzubindenden US- amerikanischen Banken J.P. Morgan Chase und Lehman Brothers vertreten, die zusammen mit der BayernLB die Formel 1-Banken bilden.
Für den Verkauf der Speed-Anteile, erhält EM.TV neben einer Zahlung von 8,5 Mio. Euro vor allem das Recht, an einem eventuellen über das Kreditengagement und eventuellen Investitionen der BayernLB hinausgehenden Mehrerlös aus der Weiterveräußerung der Speed-Anteile, prozentual beteiligt zu werden. Das Pfandrecht, das Gegenstand des Rechtsstreits auf Jersey ist, wird von der Tochtergesellschaft der BayernLB als Belastung übernommen. Zudem ist bei Umsetzung der Einigung die Beendigung des Gerichtsverfahrens auf Jersey vorgesehen.
Daneben tritt EM.TV alle etwaigen Rückgriffsansprüche u.a. gegenüber der Formel 1 Beteiligungs GmbH (FEB) an die Tochtergesellschaft der BayernLB ab. Aufgrund des Verkaufs wird EM.TV den Buchwert der Speed-Anteile (AG und Konzern: 204 Mio. Euro) vollständig abschreiben. EM.TV kann dies bilanziell verkraften. Das Eigenkapital der AG lag per 30. September 2002 mit 485,3 Mio. Euro deutlich über dem Grundkapital von 145,9 Mio. Euro.
Die Bayern LB hat sich im Hinblick auf die ausstehenden Gespräche mit den anderen Formel 1-Banken u.a. das Recht vorbehalten, die Vereinbarung auf den auf sie entfallenden Anteil an der von EM.TV gehaltenen Speed-Beteiligung zu beschränken. In diesem Fall würden 8,4 Prozent an der Speed bei EM.TV verbleiben. Dieser Anteil wäre dann weiterhin Gegenstand des Prozesses auf Jersey. Auch Rückgriffsansprüche würden insoweit bei EM.TV verbleiben. Über die Höhe der Abschreibungen wäre dann neu zu befinden.