Der Vorstand der EUWAX Broker AG, Stuttgart, hat in seiner Beschlussfassung vom 08.05.2003 entschieden, von der Ermächtigung zum Kauf und Verkauf eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG Gebrauch zu machen. Mit der Entscheidung will sich der Vorstand die Marktpflege ermöglichen. In der Hauptversammlung vom 05.06.2002 wurde für den Kauf und Verkauf eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels die entsprechende Ermächtigung im Sinne von § 71 Abs. 1 Nr. 7 erteilt.
Zum Zwecke des Wertpapierhandels (Marktpflege) dürfen eigene Aktien nur zu Preisen gekauft und verkauft werden, die vom durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft an der Wertpapierbörse in Stuttgart an den jeweils drei vorangegangenen Börsentagen um nicht mehr als 10 % abweichen. Der Bestand der erworbenen Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels darf am Ende keines Tages 5 % des Grundkapitals übersteigen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels gilt bis zum 04.12.2003. Der Gesamtbestand der erworbenen Aktien darf 10% des Grundkapitals nicht übersteigen.