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EM.TV AG macht Schadenersatzansprüche gegen frühere Organmitglieder geltend - Es geht um ca. 130 Mio. EUR

In Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten und der der Hauptversammlung ihrer Rechtsvorgängerin, der EM.TV & Merchandising AG, gegebenen Zusagen prüfen Aufsichtsrat und Vorstand der EM.TV AG unter Beteiligung externer Berater seit einiger Zeit mögliches Fehlverhalten früherer Organmitglieder der EM.TV & Merchandising AG.



Auf Empfehlung einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei haben beide Organe jetzt beschlossen, Schadenersatzansprüche in Höhe von insgesamt ca. 130 Mio. EUR außergerichtlich und falls notwendig gerichtlich geltend zu machen. Die Ansprüche beruhen auf Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Formel-1-Beteiligung im Jahr 2000 und richten sich gegen die früheren Vorstandsmitglieder der EM.TV & Merchandising AG Thomas und Florian Haffa, Dr. Ulrich Goebel und Hans-Peter Vriens sowie gegen die ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft Dr. Nickolaus Becker, Prof. Dr. Axel Kollar und Prof. Dr. Mathias Schwarz.



Zugunsten der betreffenden ehemaligen Organmitglieder besteht eine D+O-Versicherung mit einer Deckungssumme von 200 Mio. DM (102,26 Mio. EUR). Ein Drittel des von ehemaligen Organmitgliedern gegebenenfalls erlangten Schadenersatzbetrags bis zur Höhe von 50 Mio. EUR ist aufgrund eines in Erledigung einer gegen die EM.TV &
Merchandising AG gerichteten Schadensersatzklage im März 2003 geschlossenen Vergleichs an die Deutsche Morgan Grenfell-Gruppe abzuführen. Die Überprüfung weiterer möglicherweise schadensersatzbegründender Sachverhalte dauert gegenwärtig noch an.



Veröffentlichungsdatum: 01.07.2004 - 20:40
Redakteur: rpu
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