EM.TV beruft ao Hauptversammlung und Gläubigerversammlung ein
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Unternehmen wird Ende Januar 2004 die Hälfte des Grundkapitals verzehrt haben
Die EM.TV & Merchandising AG wird bis Ende Dezember 2003 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung für den 5. und vorsorglich den 6. Februar 2004 in München einladen. Gegenstand der außerordentlichen Hauptversammlung ist vor allem die Zustimmung der Aktionäre zu dem Restrukturierungskonzept für die 400 Mio. EUR 4% Wandelanleihe von 2000/2005, das am 27. November 2003 mit einem bedeutenden Teil der Anleihegläubiger vereinbart wurde. Für die Zustimmung zu dem Restrukturierungskonzept sind 75 Prozent der Stimmen der auf der außerordentlichen Hauptversammlung anwesenden Aktionäre erforderlich. Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung wird bis Ende Dezember 2003 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands wird EM.TV Ende Januar 2004 die Hälfte des Grundkapitals verzehrt haben, daher sieht die Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung vorsorglich die Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Absatz 1 Aktiengesetz durch den Vorstand der Gesellschaft vor.
Darüber hinaus wird EM.TV eine Versammlung der Gläubiger der Wandelanleihe einberufen, die am 9. Januar 2004 stattfinden wird und mit sofortiger Wirkung für alle Anleihegläubiger u. a. folgendes beschließen soll: 1. Herabsetzung des jährlichen Zinssatzes der Wandelschuldverschreibungen für den Zeitraum zwischen dem 16. Februar 2003 und dem 15. Februar 2006 auf 0%. 2. Verlegung des in § 3 Absatz 1 der Wandelanleihebedingungen vorgesehenen Rückzahlungstermins auf den 9. Januar 2007. 3. Verzicht auf die bis zum Tag der Abhaltung der Gläubigerversammlung unter den Wandelanleihebedingungen seit dem letzten Zinszahlungstermin aufgelaufenen Zinsen sowie auf alle durch die Restrukturierung der Wandelanleihe bzw. deren Vorbereitung etwaig zustehenden Kündigungs- oder sonstigen Rechte. Anleihegläubiger mit 73,3% des Nominalbetrags der Anleihe haben sich bisher zur Zustimmung zu diesen Beschlüssen verpflichtet. Weitere Bondholder haben ihre Unterstützung avisiert, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung weiter.