Die Rheinische Textilfabriken AG hat am 23. August 2004 mit der DEVETEX Delius-Verseidag Textil GmbH & Co. KG, Krefeld, als Käuferin einen Kaufvertrag über den Verkauf ihrer gesamten Kundenbeziehungen abgeschlossen. Die Wirksamkeit des Kaufvertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung gem. § 179 a Aktiengesetz.