freenet hat bei der Zivilkammer 15 des Landesgerichts Hamburg eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen die T-Online International AG erwirkt, die T-Online eine automatische Umstellung der T-Online-DSL-Kunden mit bestimmten Zeit- und Volumentarifen auf eine längere Vertragslaufzeit untersagt. Das Gericht folgte damit der Auffassung freenets, dass dieses Vorgehen AGB- sowie wettbewerbsrechtswidrig ist.
Hintergrund ist, dass T-Online seit Anfang Mai diesen Jahres ihren DSL-Kunden per E-Mail-Newsletter mitteilte, dass die betroffenen T-Online-Verträge ab 1. Juli 2005 automatisch auf eine Vertragslaufzeit von zwölf Monaten umgestellt werden und sich überdies die Vertragslaufzeit jährlich um weitere zwölf Monate verlängert, sofern seitens des Kunden keine fristgerechte Kündigung mindestens 20 Tage vor Ablauf der zwölf Monate schriftlich eingeht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.