EM.TV: OLG lehnt Schadenersatzforderung von Aktionären ab
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Aktionäre konnten nicht beweisen, dass für ihre Aktienkäufe drei ad-hoc-Mitteilungen aus den Jahren 1999 und 2000 ursächlich gewesen seien
Das Oberlandesgericht München hat Schadenersatzforderungen von Aktionären abgelehnt. In einem Berufungsverfahren habe das Gericht entschieden, dass die Aktionäre nicht beweisen konnten, dass für ihre Aktienkäufe drei ad-hoc-Mitteilungen aus den Jahren 1999 und 2000 ursächlich gewesen seien, berichtet heute vwd. Die Klage richtete sich gegen die EM.TV AG als Nachfolgerin der früheren EM.TV & Merchandising AG und ein früheres Organmitglied der Gesellschaft eingereicht worden, so die Meldung weiter.