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Weitere Aktionärsklagen gegen EM.TV wegen Verjährung abgewiesen - Gegen EM.TV wurden bislang über 120 Klagen eingereicht

Erneut ist eine Klage von zwei Aktionären gegen die EM.TV AG von einem Münchner Gericht wegen Verjährung abgewiesen worden. Mit Urteil vom 22. Dezember 2005 (Aktenzeichen: 3 O 688/05) entschied das Landgericht München I, ebenso wie zuvor das Amtsgericht München im November 2005 in einer anderen Aktionärsklage, dass mögliche Schadenersatzansprüche spätestens im Oktober 2004 verjährt seien.



 



Die Kläger hatten wegen mehrerer Ad-hoc-Mitteilungen aus den Jahren 1999 und 2000 Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Sie hatten sich u. a. auch auf die Ad-Hoc-Mitteilung vom 24. August 2000 gestützt, in der Halbjahreszahlen veröffentlicht worden waren.



 



Gemäß § 852 BGB a. F. beginnt die Verjährung mit Kenntnis vom Schaden sowie der Person des Ersatzpflichtigen. Die Kläger hatten nach Feststellung des Gerichts sowohl Kenntnis von der Ad-Hoc-Mitteilung über die Korrektur der Halbjahreszahlen und dem Quartalsbericht 2/2000, die beide im Oktober 2000 veröffentlicht worden waren, als auch von der Anklageerhebung gegen die Herren Thomas und Florian Haffa im Oktober 2001. Damit sei jedenfalls im Oktober 2004 die Verjährung eingetreten.



 



Gegen EM.TV wurden bislang über 120 Klagen eingereicht. Davon wurden bislang über 40 Verfahren rechtskräftig zugunsten der Gesellschaft entschieden. Zehn Verfahren wurden durch Klagerücknahme beendet.



Veröffentlichungsdatum: 23.01.2006 - 13:01
Redakteur: rpu
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