Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die nachstehende gestrige, auch hier abrufbare Veröffentlichung der AG ehem. Bürstenfabrik Emil Kränzlein, Actiengesellschaft von 1896 hin:
-ISIN: DE0005282008-
-WKN 528 200-
Mitteilung über die Einlegung der Rechtsbeschwerde zum BGH sowie Veränderung im Aufsichtsrat
Am 29.07.2026 ist uns der unsere Beschwerde vom 12.02.2025 gegen die Eintragungsverweigerung des HR Ulm abweisende Beschluss des OLG Stuttgart vom 17.07.2026 zugegangen (Az. 8 W 74/25). Kernfrage ist, ob die Sechsmonatsfrist zur Eintragung einer von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalmassnahme gemäss §§ 229 III, 228 II AktG auch im Falle eines Beschlusses einer Gläubigerversammlung im Insolvenzplanverfahren gilt. Das OLG Stuttgart bezieht sich auf einen der analogen Beschwerde stattgebenden Beschluss des OLG Thüringen in ähnlicher Sache (Az. 2 W 242/24) sowie einen die Beschwerde zurückweisenden Beschluss des OLG Frankfurt (Az. 20 W 116/25), dessen Argumentation es sich anschloss.
Das OLG Stuttgart hat die Rechtsbeschwerde gegen seinen Beschluss zugelassen. Heute bestätigte uns der II. Zivilsenat des BGH den Eingang unserer Rechtsbeschwerdeschrift (Az. II ZB 5/26). Die Umsetzung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung, die u.a. eine Kapitalzufuhr zum Gegenstand hatten, ist daher vorläufig weiterhin nicht möglich.
Ferner weisen wir darauf hin, dass Herr Henrik von Lukowicz per 08.12.2025 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden ist.
Aalen, den 12. August 2026
Volker Deibert
Notabwickler