Zur Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2024 hatte die RM Rheiner Management AG ihre Anteilseigner am 13. August 2025 ins 25hours Hotel The Circle in Köln eingeladen. Der Aufsichtsratsvorsitzende Rudi Küfner begrüßte knapp 15 Aktionäre und Gäste sowie Alexander Langhorst von GSC Research. Da keine beurkundungspflichtigen Beschlussfassungen auf der Tagesordnung standen, übernahm er selbst die Niederschrift der Hauptversammlung.
Nach Erledigung der weiteren einleitenden Hinweise und Formalien erteilte er den beiden Vorstandsmitgliedern Hans Peter Neuroth und Dr. Georg Issels das Wort.
Bericht des Vorstands
Nach Begrüßung der Teilnehmer stellte Herr Neuroth fest, dass der Jahresabschluss 2024 von deutlich verbesserten Erträgen aus Wertpapierverkäufen in Höhe von 1.156 Tsd. Euro bei gleichzeitig verminderten Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen in Höhe von 318 Tsd. Euro geprägt ist. Insgesamt ist dadurch ein deutlicher Turnaround gelungen, mit einem Jahresüberschuss von 194 Tsd. Euro nach dem Jahresfehlbetrag von minus 354 Tsd. Euro im Vorjahr. Er betonte zugleich, dass sich der Nettoinventarwert je Aktie, welcher als zentrale Steuerungsgröße dient, unbefriedigend entwickelt habe und von 41,40 Euro je Aktie per 31. Dezember 2023 um 4,3 Prozent auf 39,60 Euro je Aktie zum Jahresultimo 2024 gesunken sei.
Wesentliche Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Erträge aus Wertpapierverkäufen von 1.156 Tsd. Euro, sonstige betriebliche Erträge von 155 Tsd. Euro, Erträge aus Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens in Höhe von 103 Tsd. Euro und Zinserträge von 16 Tsd. Euro. Auf der Aufwandsseite nannte er Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen von 318 Tsd. Euro, Personalaufwand von 52 Tsd. Euro, sonstige betriebliche Aufwendungen von 95 Tsd. Euro sowie Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 766 Tsd. Euro. Trotz des 2024 erreichten Jahresüberschusses liegen die Abschreibungen weiterhin auf einem hohen Niveau.
Zur Bilanz zum 31. Dezember 2024 erläuterte Herr Neuroth, dass der Wertpapierbestand im Anlagevermögen um 369 Tsd. Euro ausgebaut und das Umlaufvermögen um 502 Tsd. Euro verringert worden sei, wodurch die Bilanzsumme auf ca. 8.610 Tsd. Euro gestiegen sei. Er nannte die Top-5-Portfoliopositionen nach Kurswert (Rocket Internet SE, AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur, Weleda AG Partizipationsschein (PS), 1&1 AG, Data Modul AG) und wies darauf hin, dass zum Jahresende Nettoguthaben bei Banken von 606 Tsd. Euro sowie Geldmarktfonds im Volumen von 657 Tsd. Euro vorhanden gewesen seien.
In der Folge präsentierten Dr. Issels und Herr Neuroth ausgewählte Portfolioveränderungen in den Jahren 2024 und 2025. Als Käufe bzw. Zukäufe wurden unter anderem Datagroup SE, Deutsche Wohnen SE, Hellofresh SE, New Work SE, Redcare Pharmacy N.V., RTL Group S.A., TeamViewer SE und United Internet AG genannt; als (Teil-)Verkäufe bzw. Squeeze-outs wurden etwa Apontis Pharma AG, Ceotronics AG, Home24 SE, Instapro II AG (Squeeze-out), Lotto24 AG (Squeeze-out), New Work SE (Squeeze-out), RTL Group S.A., Friedrich Vorwerk Group SE und ZEAL Network SE angegeben.
Die Top-10-Positionen per 11. August 2025 sind nach Vorstandsangabe Weleda AG PS (573 Tsd. Euro), Rocket Internet SE (444 Tsd. Euro), 1&1 AG (407 Tsd. Euro), FGTC – RM Special Situations Total Return (379 Tsd. Euro), AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur (363 Tsd. Euro), United Internet AG (338 Tsd. Euro), Württembergische Lebensversicherung AG (321 Tsd. Euro), Deutsche Wohnen SE (301 Tsd. Euro), Redcare Pharmacy N.V. (301 Tsd. Euro) und Data Modul AG (295 Tsd. Euro).
Dr. Issels erläuterte anschließend die Entwicklung der Nachbesserungsrechte über die vergangenen Jahre. Das Andienungsvolumen sei im Geschäftsjahr 2024 auf 10.396 Tsd. Euro gestiegen, was insbesondere auf den 2024 vollzogenen Squeeze-out bei der Lotto24 AG zurückzuführen ist. Ferner gab er einen Überblick über die historische Auswertung der erhaltenen Nachbesserungen. Die akkumulierten Andienungsvolumina seit 2006 belaufen sich auf 27.901,1 Tsd. Euro und die erhaltenen Nachbesserungen inkl. Zinsen auf 3.155,1 Tsd. Euro, was einer Rendite von rund 11 Prozent bezogen auf das Andienungsvolumen entspricht. Die aktuell sechs größten Nachbesserungspositionen hält die RM Rheiner Management AG bei Audi AG (2.327 Tsd. Euro), HypoVereinsbank AG (2.181 Tsd. Euro), Lotto24 AG (810 Tsd. Euro), Kölnische Rück AG (769 Tsd. Euro), MAN SE (707 Tsd. Euro) sowie der Bank Austria Creditanstalt AG (608 Tsd. Euro).
Detailliert berichtete Dr. Issels, unterstützt von Aufsichtsratsmitglied Bernd Reeker, über das laufende Spruchverfahren bei Instapro II/MyHammer. Dort liegen inzwischen erste Schriftsätze vor und es ist ein erster Verhandlungstermin für den 30. September 2025 terminiert. Im Verfahren zum Squeeze-out ist derzeit noch kein Termin vom Gericht anberaumt worden. Die Vorgänge um die Verschmelzung und das vorherige Delisting zur Umgehung eines Pflichtangebots wurden dabei deutlich kritisiert und die Vorgehensweise des Großaktionärs als „maximaler Beschiss“ gegenüber Kleinaktionären charakterisiert.
Herr Neuroth ging im Vortrag auf Abschreibungen und konkrete Einzelpositionen ein und bezifferte die Abschreibungen auf Finanzanlagen auf insgesamt 766 Tsd. Euro, darunter 1&1 mit 160 Tsd. Euro, Nynomic mit 87 Tsd. Euro sowie elumeo mit 73 Tsd. Euro. Außerdem berichtete er von erhöhten Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit zwei aktiven Klagen und verwies namentlich auf eine verlorene Klage gegen Kublai im Zusammenhang mit TeleColumbus.
Mit Blick auf den Geschäftsverlauf im aktuellen Jahr 2025 teilte Herr Neuroth mit, dass im 1. Halbjahr 2025 ein Überschuss plus 244 (Vorjahr: minus 34) Tsd. Euro ausgewiesen wurde und dass der NAV im ersten Halbjahr 2025 um 9,6 Prozent zugelegt hat. Der aktuelle Inventarwert per 11. August 2025 liegt bei 43,40 Euro je Aktie.
Allgemeine Aussprache
In der Generaldebatte meldete sich zunächst Herr Hechtfischer von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) zu Wort und knüpfte an den vorangegangenen Vortrag des Vorstands an. Er stellte fest, dass 2024 für das Management kein Glanzjahr gewesen sei, man aber immerhin wieder einen Jahresüberschuss erzielen konnte, und fragte nach, wie der Vorstand das laufende Geschäftsjahr 2025 einschätzt. Dabei spielte er auf das zum Halbjahr ausgewiesene Ergebnis von 244 Tsd. Euro an und wollte wissen, ob der Vorstand daraus konkrete Erwartungen für das Gesamtjahr ableitet oder ob dies eher als Momentaufnahme zu verstehen ist.
Wie der Vorstand erklärte, sei 2024 gemessen an den eigenen Ansprüchen tatsächlich kein besonders gutes Jahr gewesen; man könne aber positiv hervorheben, dass nach früheren Verlusten wieder ein Gewinn erwirtschaftet wurde, obwohl das Börsenumfeld – vor allem im Nebenwertebereich – schwierig war. 2025 lasse sich zum Zeitpunkt der Hauptversammlung nicht seriös prognostizieren, da das Geschäft stark von Marktvolatilität und Einzelsituationen abhänge; das Halbjahresergebnis von 244 Tsd. Euro sei eine Bestandsaufnahme, kein „Versprechen“ für den Jahresendstand. Die im Bericht als „Ausblick“ überschriebene Seite sei im Grunde eher ein Lagebild des Halbjahres, weshalb man künftig bei der Überschrift vorsichtiger sein werde.
Außerdem interessierte den Aktionärsvertreter, warum der Abschlussprüfer – ein kleineres Haus, das schon seit Jahren mandatiert ist – weiterhin im Amt bleiben soll, ob ein Prüferwechsel diskutiert wurde und wie sich die Kosten für Abschlussprüfung und steuerliche Beratung zusammensetzen. Zum Prüfer führte der Vorstand aus, man sei mit der Zusammenarbeit sehr zufrieden: Das Haus kenne die Gesellschaft seit vielen Jahren, verfüge über besondere Erfahrung im steuerlichen Umfeld von Beteiligungsgesellschaften und sei in der Abstimmung mit dem Finanzamt äußerst hilfreich. Die Trennung zwischen Abschlussprüfungs- und Steuerberatungshonorar sei – anders als bei großen Konzernen – in der Praxis weniger ausgeprägt, weil ein erheblicher Teil der steuerlichen Arbeit über eine eigene Steuerbilanz laufe und man viele Themen direkt mit dem Finanzamt kläre; dadurch sei das Gesamtpaket effizient und kostenseitig gut zu verantworten. Die letzte klassische Außenprüfung stamme noch aus der Zeit der Rheiner Mode AG (Anfang der 2000er Jahre); seitdem würden Prüfungsfragen im Wesentlichen über laufende Rückfragen und punktuelle Prüfungen durch die Finanzverwaltung erledigt, ohne dass jemals schwerwiegende Beanstandungen aufgetreten seien.
Schließlich bat der Aktionärsschützer um eine nähere Erläuterung zu der verlorenen Klage im Zusammenhang mit TeleColumbus/Kublai und des Auskunftserzwingungsverfahrens gegen Rocket Internet. Zur TeleColumbus/Kublai-Klage erklärte der Vorstand, man habe gemeinsam mit anderen Investoren auf Basis der im Markt üblichen Praxis gehandelt. Aktienkaufverträge würden bei institutionellen Transaktionen häufig telefonisch oder elektronisch „closing-artig“ vereinbart, ohne dass unmittelbar ein unterschriebener Papiervertrag vorliege. Im vorliegenden Fall habe Kublai sich später auf den Standpunkt gestellt, dass kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen sei. Das zuständige Gericht habe diese Sichtweise übernommen und die Börsenpraxis nicht als ausreichend für einen endgültigen Vertragsschluss akzeptiert. Die Klage sei deshalb verloren worden; für RM habe dies Prozesskosten von rund 37 Tsd. Euro bedeutet, zuzüglich der eigenen Aufwendungen für Rechtsberatung. Für die Zukunft ziehe man daraus die Lehre, dass man bei vergleichbaren Transaktionen stärker auf formale Absicherung achten müsse, auch wenn dies im institutionellen Handel unüblich erscheine.
Das Auskunftserzwingungsverfahren im Umfeld von Rocket Internet habe demgegenüber positive Wirkungen gezeigt. Zwar seien die formalen Rechtsfragen nicht in allen Punkten vollständig im Sinne der Gesellschaft entschieden worden, doch habe sich die Informationsqualität von Rocket Internet, insbesondere bei der Darstellung der Bewertung und Strukturierung der Beteiligungen (etwa bei SpaceX-Vehikeln), deutlich verbessert.
Angesprochen auf aktuelle Entwicklungen in wichtigen Spruchverfahren erläuterte der Vorstand, beim Audi-Squeeze-out habe das Landgericht München die Abfindung angehoben, woraus für RM ein potenzieller Mehrbetrag von rund 0,3 Mio. Euro resultieren könne. Bei MAN sei die Abfindung von 70,68 auf 79,71 Euro erhöht worden, was etwa 90 Tsd. Euro an möglicher Zusatzabfindung für die Gesellschaft bedeuten würde. Im Spruchverfahren zur Bank Austria habe das Handelsgericht Wien die Abfindung auf 154 Euro pro Aktie hochgesetzt, was ohne Zinsen ungefähr 115 Tsd. Euro Potenzial für RM darstelle. Zugleich warnte der Vorstand davor, diese Beträge als sicher anzusehen. Alle drei Entscheidungen seien nur erstinstanzlich, in der zweiten Instanz könne es zu Korrekturen nach unten kommen.
Auf die Frage nach Engagements im Rüstungssektor berichtete der Vorstand, man habe bei Rheinmetall eine vergleichsweise kleine Position aufgebaut, als der Kurs – im Zuge der Zeitenwende-Diskussion – deutlich angezogen habe. Die Aktie sei über Derivate teilweise abgesichert worden; nach einem weiteren Kursanstieg habe man sich zu Gewinnmitnahmen entschlossen und die Position vollständig verkauft. Rückblickend sei der Ausstieg im Lichte der nachfolgenden Kursentwicklung zu früh gewesen, aber gemessen an der ex-ante-Risikobetrachtung halte man die Entscheidung für vertretbar. Zu Werten wie ORBIS und Serviceware erklärte der Vorstand, man beobachte zahlreiche kleinere Software- und IT-Dienstleister, sei aber in Serviceware letztlich nicht investiert; in Einzelfällen habe man kurzzeitige, eher kleinere Engagements geprüft oder gehalten, ohne dass diese heute noch eine wesentliche Rolle im Portfolio spielten.
Es folgte eine Wortmeldung von Herrn Zürn, der zunächst nach der steuerlichen Vergangenheit der Gesellschaft fragte. Ihn interessierte insbesondere, ob noch Verlustvorträge aus Zeiten der alten Rheiner Moden AG existieren und in welchem Umfang diese heute noch nutzbar sind. Hierzu erläuterte Herr Neuroth, dass aus der Historie tatsächlich noch steuerliche Verlustvorträge vorhanden seien, deren Ursprung teilweise bis in die Rheiner-Moden-Zeit zurückreiche. Körperschaftssteuerlich liege der Verlustvortrag bei rund 1,7 Mio. Euro, gewerbesteuerlich bei rund 1,0 Mio. Euro; eine trennscharfe Zuordnung zu den jeweiligen rechtlichen Vorgängerstrukturen sei allerdings nach mehreren Umfirmierungen und Strukturmaßnahmen kaum mehr möglich. Wichtig sei, dass diese Verlustvorträge weiterhin genutzt werden könnten, solange keine qualifizierten schädlichen Beteiligungserwerbe im Sinne des Steuerrechts ausgelöst würden.
Außerdem wollte Herr Zürn wissen, ob das Unternehmen in ProSiebenSat.1 investiert ist oder zumindest die Aktie als potenzielles Engagement prüft. Zu ProSiebenSat.1 erklärte der Vorstand, es gebe eine kleinere Position von etwa 10.000 Aktien. Man verfolgt die operative Entwicklung und die Diskussion um Strategie und Dividende aufmerksam, betrachte das Engagement aber als Beimischung und nicht als Kerninvestment.
Herr Schmitz knüpfte an den Schwerpunkt Nachbesserungsrechte an und bat um eine zusammenfassende Darstellung des Gesamtvolumens, der erwartbaren Rendite und des Stands der wesentlichen Verfahren, insbesondere bei Audi, MAN, Bank Austria, Linde, Kölnische Rück und Generali. Gleichzeitig interessierte ihn, wie der Vorstand das Chancen-Risiko-Profil dieser Rechte einordnet und wie man intern mit der Tatsache umgeht, dass sich viele Verfahren über viele Jahre hinziehen.
Der Vorstand betonte zunächst, dass Nachbesserungsrechte seit vielen Jahren ein zentrales Ertragsstandbein der Gesellschaft seien. Das aktuelle Volumen der laufenden Rechte liege – nach Abgängen und Zugängen des letzten Jahres – wieder deutlich über der Marke von 10 Mio. Euro. Seit 2006 seien aus Spruchverfahren insgesamt Abfindungen mit einem Volumen von rund 28 Mio. Euro endgültig überprüft worden. Aus diesen hat RM Nachbesserungen und Zinsen in Höhe von etwa 3,15 Mio. Euro vereinnahmt, was ungefähr 11 Prozent der ursprünglichen Abfindungsbeträge entspreche und die Attraktivität dieses Geschäftsfelds verdeutliche.
Gleichzeitig wies Dr. Issels ausdrücklich darauf hin, dass einzelne Verfahren, insbesondere bei großen Namen wie Linde, AXA oder Generali, nicht zwangsläufig zu hohen Nachbesserungen führen müssten. Die Gerichte seien in jüngerer Vergangenheit in Teilen restriktiver geworden, und die zweite Instanz könne positive erstinstanzliche Entscheidungen abschwächen oder aufheben. Audi, MAN und Bank Austria seien prominente Beispiele für erstinstanzlich erfreuliche Entscheidungen mit substanziellen Potenzialen für RM, deren endgültiger Ausgang aber noch offen sei.
Darüber hinaus fragte Herr Schmitz nach Details zur Rheinmetall-Position. Hierzu wiederholte Vorstand Neuroth, die Allokation sei bewusst klein gehalten worden, weil man Rüstungswerte stets mit erhöhtem Risiko und politischer Unsicherheit bewerte. Die Entscheidung, im Zuge eines deutlichen Kursanstiegs Gewinne mitzunehmen und schließlich vollständig auszusteigen, sei vor dem Hintergrund der damaligen Informationslage konsequent gewesen; dass sich der Kurs im Nachgang noch deutlich besser entwickelt habe, sei aus heutiger Sicht zwar bedauerlich, ändere aber nichts an der grundsätzlichen Risikodisziplin.
Zur Instapro/MyHammer-Causa äußerte der Vorstand ungewöhnlich deutliche Kritik. Aus seiner Sicht sei der Umgang des Großaktionärs mit den Minderheitsaktionären „maximal unbefriedigend“ gewesen: Zunächst sei eine Verschmelzung von MyHammer mit mehreren hundertprozentigen, nicht börsennotierten Tochtergesellschaften vollzogen worden, wobei in den Bewertungsunterlagen zukünftiges Wachstum und Profitabilität zugunsten der Tochterunternehmen und zulasten von MyHammer verteilt worden seien. Parallel sei ein Delisting vorgeschoben worden, ohne hinreichend klar zu kommunizieren, dass damit später kein reguläres WpÜG-Abfindungsangebot mehr im Zusammenhang mit der Verschmelzung zu erwarten sei.
Im zweiten Schritt haben die Aktionäre auch im Squeeze-out eine aus Sicht des Vorstands zu niedrige Abfindung erhalten. Im Spruchverfahren habe der Vorsitzende Richter Pade in Berlin bereits kritische Fragen zur Plausibilität der Planungen und Bewertungsannahmen gestellt. Dies wertet man als ermutigendes Signal, auch wenn bis zu einer endgültigen Entscheidung noch Jahre vergehen dürften. Der von RM in diesem Verfahren mandatierte Anwalt ist dafür bekannt, Vergleichsvorschläge zu unterbreiten, um Verfahren pragmatisch abzuschließen. Der Vorstand selbst rechnet aber im vorliegenden Fall eher mit einem Durchlaufen des vollständigen Instanzenwegs über fünf bis sieben Jahre, sieht aber angesichts der aus seiner Sicht eklatanten Bewertungsasymmetrien gute Chancen auf spürbare Nachbesserungen und entsprechend nennenswerte Zinskomponenten.
In der weiteren Debatte meldete sich Herr Helbing mit Detailfragen zu Bilanz- und GuV-Positionen. Er bat um eine präzise Aufschlüsselung der stillen Reserven, die der Vorstand im Vortrag andeutungsweise erwähnt hatte, und wollte wissen, wo genau in der Gewinn- und Verlustrechnung die Erträge und Aufwendungen aus Stillhalter-Geschäften (Optionsprämien und Ausübungsergebnisse) zu finden sind. Anlass seiner Nachfrage war die Beobachtung, dass hohe negative Beträge bei den „Aufwendungen aus Wertpapierveräußerungen“ und vergleichsweise moderate positive Beträge bei den „Erträgen aus Wertpapieren“ ausgewiesen sind; er vermutete, dass hier maßgeblich das Stillhalter-Geschäft verantwortlich sei.
Die Stillhalter-Geschäfte sind nach Vorstandsangabe in der Tat maßgeblich für die hohen negativen Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen im Jahr 2024 verantwortlich gewesen. In dieser Position seien sämtliche Transaktionen erfasst, bei denen beim Schließen von Stillhalter-Positionen ein Verlust entstanden sei, dies habe sich auf etwa 265 Tsd. Euro summiert. Dem stünden Erträge aus Stillhalter-Prämien von rund 23 Tsd. Euro gegenüber, die in der Rubrik „Erträge aus Wertpapieren“ ausgewiesen seien. Unter dem Strich sei das Nettoergebnis aus Stillhalter-Geschäften im Berichtsjahr somit klar negativ gewesen, was der Vorstand mit der hohen Volatilität und einigen ungünstigen Kursbewegungen in zentralen Underlyings begründete. Man habe daraus Konsequenzen für das Risikomanagement gezogen und die Einsatzbreite solcher Instrumente überprüft.
Schließlich trug Herr Roth, der einen Fragenkatalog von Herrn Ehresmann vertrat, weitere Punkte vor. Zum einen wünschte er sich eine klare Aussage zum Stand der steuerlichen Betriebsprüfung: Wann habe es die letzte umfassende Außenprüfung gegeben, seien die letzten Veranlagungsjahre noch vorläufig, und sehe der Vorstand Risiken aus möglichen Nachprüfungen?
Der Vorstand antwortete, die letzte klassische Außenprüfung, bei der sämtliche Jahre eines längeren Zeitraums im Rahmen eines geordneten Prüfungsverfahrens unter die Lupe genommen wurden, habe Anfang der 2000er Jahre stattgefunden, als die Gesellschaft noch unter dem Namen Rheiner Moden firmierte. Seither seien zwar wiederholt Einzelthemen vom Finanzamt aufgegriffen worden, etwa im Zusammenhang mit der Bewertung von Beteiligungen oder der Abgrenzung von steuerpflichtigen und steuerfreien Erträgen. Diese Fragen seien aber jeweils im laufenden Dialog geklärt worden; für die bis einschließlich 2022 veranlagten Jahre seien die Bescheide nicht mehr vorläufig. Konkrete Risiken aus steuerlichen Betriebsprüfungen sehe man aktuell nicht.
Abstimmungen
Nach dem Ende der allgemeinen Aussprache um 13:17 Uhr wurde die Präsenz mit 145.774 Aktien oder 66,26 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals festgestellt. Sämtliche Beschlussvorlagen der Verwaltung wurden einstimmig und ohne Enthaltungen verabschiedet.
Im Einzelnen beschlossen wurde die Entlastung von Vorstand (TOP 2) und Aufsichtsrat (TOP 3) sowie die Wahl der Fabig Formhals Lehmkühler GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Wipperfürth, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 (TOP 4). Der Versammlungsleiter konnte die Hauptversammlung nach einer Dauer von knapp zweieinhalb Stunden um 13:24 Uhr schließen.
Fazit
2024 konnte die RM Rheiner Management AG trotz des schwierigen Umfeldes für Small- und MidCap-Werte und entsprechend negativen Index-Entwicklungen in diesem Bereich einen Jahresüberschuss von 194,2 Tsd. Euro nach einem Fehlbetrag von 354,3 Tsd. Euro im Vorjahr erzielen. Rechnerisch ergibt sich bei 220.000 ausstehenden Anteilsscheinen ein Ergebnis je Aktie von plus 0,88 nach zuvor minus 1,61 Euro.
Positiv aus Sicht der Investoren ist vor allem die Ankündigung zu bewerten, dass künftig auch unterjährig der jeweils aktuelle Inventarwert der Aktie veröffentlicht wird. So haben die Anleger eine deutlich aktuellere Vorstellung über den inneren Wert der Aktie. Dieser beträgt ausweislich der Mitteilung auf der Internetseite per 8. September 2025 43,20 Euro. Aktuell liegt der Aktienkurs an der Börse mit 33,80 Euro deutlich darunter.
Auch angesichts des vorhandenen Andienungsvolumens bei Spruchverfahren in einem Volumen von 10,4 Mio. Euro, aus dem historisch immerhin eine durchschnittliche Nachbesserung inkl. Zinsen von rund 11 Prozent realisiert wurde, sollten Anleger hier langfristig orientiert investieren. Bei etwaigen Dispositionen ist jedoch das sehr geringe Handelsvolumen an der Börse zu berücksichtigen, so dass stets nur mit Limiten im Markt agiert werden sollte.
Kontaktadresse
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Tel.: +49 (0)2 21 / 820 32-0
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Ansprechpartner Investor Relations
Dr. Georg Issels, Vorstand
E-Mail: [email protected]
Hinweis: Der Verfasser ist Aktionär der beschriebenen Gesellschaft.