Aus aktuellem Anlass möchten wir auf die Hauptversammlung der Instapro II AG am 20. Juni 2023 in Berlin und das Angebot der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) zur dortigen Vertretung der Stimmrechte hinweisen. Nachstehend die auch hier abrufbaren weitergehenden Infos zum Procedere von der VzfK:
"Die Instapro II AG wird am 20. Juni 2023 eine Hauptversammlung in Berlin durchführen. Die Homepage der Gesellschaft bietet dazu weitere Informationen. Die VzfK ist dazu bereit, auf dieser Hauptversammlung Aktionäre kostenneutral zu vertreten. Es gibt diese Wege, uns zu bevollmächtigen:
- Sie bestellten bei der Gesellschaft die Eintrittskarte für die „Verbraucherzentrale für Kapitalanleger, e.V. (VzfK), Hiddenseer Straße 9, 10437 Berlin.
-
Falls Ihnen die Eintrittskarte schon vorliegt:
Bitte erteilen Sie uns für alle anstehenden Beschlussfassungen eine Weisung (dafür / dageegn / Enthaltung). Falls Sie keine Weisung erteilen, wird mit „Enthaltung“ abgestimmt.
Die MyHammer Holding AG wurde durch Beschluss ihrer Hauptversammlung am 23. Juni 2022 auf die Instapro AG verschmolzen. Auf ihrer Homepage stellt sich die neue Gesellschaft wie folgt dar:
„Die Instapro II AG ist eine nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf.
Die Instapro II AG ist eine reine Holding-Gesellschaft ohne eigens operatives Geschäft. Sie hält Beteiligungen an der Werkspot B.V. mit Sitz in Tilburg, Niederlande, der Home Advisor Limited und der MyBuilder Limited jeweils mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich, der Travaux.com S.à r.l. mit Sitz in Aix-en-Provence, Frankreich, der MyHammer GmbH mit Sitz in Berlin, Deutschland, deren Alleingesellschafterin sie jeweils (mittelbar) ist. Die Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaften besteht im Betreiben von digitalen Marktplätzen für Handwerks- und Dienstleistungsaufträge.„
Mit der Verschmelzung der MyHammer Holding AG hat die Instapro II AG viele „Minderheitsaktionäre“ erhalten, die sich angesichts der Ertragspotentiale nicht zu einer Abgabe ihrer Aktien entschließen konnten. Dabei lag der Streubesitz immerhin bei 15,42 % bzw. 1.097.610 Aktien. Die VzfK unterstützt 116 Antragsteller mit mehr als 355.000 Aktien im Spruchverfahren LG Berlin 102 O 108/22 SpruchG, in dem es um die Angemessenheit der Bewertung bei der Verschmelzung geht. Das sind die strukturellen Standpunkte dieser Aktionärsgruppe:
- Diese Aktionäre sind vom Geschäftsmodell und den Ertragspotentialen der MyHammer Holding AG und der Erfahrung des neuen Großaktionärs IAC / InterActiveCorp (Aktie) als „Onlinekonzern“ überzeugt. IAC dürfte dazu in der Lage sein, das bei der MyHammer AG vorhandene Know-how auf die weniger effizienten Beteiligungen wie z.B. Werkspot B.V. (NL), Home Advisor Limited (UK), Travaux.com (F) und MyBuilder Limited (UK) zu übertragen. Sie spekulieren auf einen wachsende Zukunftserfolgswert sowie stabile Dividenden.
- Für die Instapro II AG gelten nur die allgemeinen aktienrechtlichen Informationspflichten, weil sie nicht börsennotiert ist. Angesichts des vergleichsweise großen Streubesitzes und der der Überzeugung vom Geschäftsmodell liegt es auch im Interesse der Instapro II AG, den Streubesitz angemessen zu informieren. Dazu bieten sich zum Beispiel weitere Informationen auf der eigenen Homepage an.
- Die Handelbarkeit ist für viele Anleger ein wichtiges Wesensmerkmal der Aktie. Damit steht auch die Frage im Raum, ob und wann die Gesellschaft einen Börsenhandel wenigstens im Freiverkehr zulässt."
Unseren Bericht über die Hauptversammlung der MyHammer Holding AG aus 2022 finden Sie hier. Auch über die diesjährige Hauptversammlung der Instapro II AG werden wir berichten.
Veröffentlichungsdatum:
15.05.2023
-
08:25
Redakteur:
ala