Gold-Zack: Klage des Insolvenzverwalters wegen Jahresabschluss 2000 abgewiesen
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Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag
Das Landgericht Wuppertal hat in einer heute verkündeten Entscheidung eine Klage des Insolvenzverwalters der Gold-Zack AG, Herrn Stefan Conrads, auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses 2000 der Gold-Zack AG in erster Instanz abgewiesen. Ein Erfolg der Klage wäre Voraussetzung für die Erhebung von Schadensersatzansprüchen gegen ehemalige Organmitglieder wegen Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2000 gewesen. Hierbei handelt es sich um einen Betrag von ca. 16 Mio. EUR. Solche Schadensersatzansprüche wären aufgrund der Entscheidung des Landgerichts Wuppertal nunmehr ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.