Wüstenrot & Württembergische: Oberlandesgericht Stuttgart spricht Machtwort
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Laut Beschluss muss auf die ehemaligen Aktien der WürttAG kein Barausgleich geleistet werden
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses zum Zeitpunkt der 1999 erfolgten Fusion von Württembergische AG Versicherungs-Beteiligungsgesellschaft (WürttAG) und Wüstenrot Beteiligungs-AG (WüBetAG) zur Wüstenrot & Württembergische AG (W&W AG) hat das Oberlandesgericht Stuttgart letztinstanzlich einen Beschluss gefasst, der den erstinstanzlichen Beschluss des Landgericht Stuttgart vom 09. Februar 2005 aufhebt und die Beschwerden der Antragssteller zurückweist. Möglich bleibt insoweit nur noch der Weg einer Verfassungsbeschwerde. Laut dem Beschluss des OLG muss auf die ehemaligen Aktien der WürttAG kein Barausgleich geleistet werden, da das Umtauschverhältnis zum Zeitpunkt der Fusion angemessen war.