Robert Cordier: Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals droht!
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Hauptversammlung nach § 92 Abs. 1 AktG soll unverzüglich einberufen werden
Aufgrund der bisherigen wirtschaftlichen Entwicklung bei der Robert Cordier AG und der jüngst am 28.02.2006 beantragten Insolvenz für die 100% ige Tochter, Papierfabrik Salach GmbH, besteht ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne des § 92 Abs. 1 AktG bei der Robert Cordier AG. Der Vorstand wird die Hauptversammlung unverzüglich nach § 92 Abs. 1 AktG einberufen und ihr den Verlust anzeigen.