STRABAG: Abschluss eines Beherrschungsvertrages nicht weiter verfolgt
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Vorbereitungsarbeiten werden daher mit sofortiger Wirkung eingestellt
Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 19. Januar 2006 hatte die STRABAG AG mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, einen Beherrschungsvertrag mit ihrem Mehrheitsaktionär Bauholding STRABAG SE, Spittal/Drau, Österreich, abzuschließen und dass mit den vorbereitenden Arbeiten unmittelbar begonnen wird. Es war in Aussicht genommen, den Beherrschungsvertrag der ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG AG im Sommer 2006 zur Zustimmung vorzulegen.
Heute hat die Bauholding STRABAG SE dem Vorstand der STRABAG AG mitgeteilt, dass der Abschluss eines Beherrschungsvertrages nicht weiter verfolgt wird. Die Vorbereitungsarbeiten werden daher mit sofortiger Wirkung eingestellt.