Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Bankgesellschaft Berlin AG haben beschlossen, der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der Bankgesellschaft Berlin AG vorzuschlagen, eine vereinfachte Kapitalherabsetzung vorzunehmen. Damit soll die seit Jahren erfolgreich betriebene Sanierung der Bankgesellschaft Berlin AG auch bilanziell vollendet werden. Dem vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates gefassten Beschluss des Vorstandes vom 21. März 2006 hat der Aufsichtsrat am heutigen 31. März 2006 zugestimmt.
Im Jahresabschluss 2005 hat die Bankgesellschaft Berlin AG ihre bisherigen bilanziellen Verlustvorträge durch die Auflösung von Rücklagen bereits weitgehend abgetragen. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung dient dazu, die noch verbliebenen Verlustvorträge auszugleichen und die Kapitalrücklage aufzufüllen. Zudem werden so die bilanztechnischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um für das Geschäftsjahr 2006 bei entsprechendem Geschäftsverlauf eine Dividende ausschütten zu können.
Nach derzeitiger Planung werden Vorstand und Aufsichtsrat der im Juli 2006 stattfindenden Hauptversammlung der Bankgesellschaft Berlin AG vorschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft gemäß §§ 229 ff. AktG um ca. 500 Mio. EUR auf etwa 2.050 Mio. EUR herabzusetzen. Von dem Betrag der Herabsetzung sind rund 300 Mio. EUR zur Verlustdeckung und ungefähr 200 Mio. EUR zur Einstellung in die Kapitalrücklage vorgesehen. Nach Durchführung der vereinfachten Kapitalherabsetzung werden bei der Bankgesellschaft Berlin AG keine Verlustvorträge mehr bestehen. Die Kapitalrücklage wird dann einen Betrag in Höhe von 10% des nach der Kapitalherabsetzung verbliebenen Grundkapitals erreichen. Die Kapitalherabsetzung wird wirksam, wenn sie nach Zustimmung von 75% des bei der Hauptversammlung der Bankgesellschaft Berlin AG vertretenen Kapitals in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird.