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neosino erwirkt einstweilige Verfügung gegen NDR - Landgericht Hamburg untersagt NDR maßgebliche Behauptungen zu neosino-Produkten
Die neosino nanotechnologies AG hat heute eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg erwirkt, wonach es dem NDR untersagt wird, bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro maßgebliche Aussagen der Panoramasendung vom 9. März sowie der begleitenden Berichterstattung in verschiedenen NDR-Medien zu wiederholen. Über die u. a. im Hochleistungssport eingesetzten Produkte der neosino nanotechnologies AG wurde in einem PANORAMA-Beitrag vom 9. März behauptet, dass sie keine Mineralien in Nanogröße enthalten würden.

Konkret verbietet die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg die Wiederholung der folgenden Passagen:

1. "´Die untersuchten Proben, es waren fünf verschiedene, sind aus mikrometer-großen Objekten, also tausendmal so großen Objekten zusammengesetzt. Wir haben auch nicht in einem Fall, wirklich einem, praktisch eine Gruppe von Teilchen gefunden, die so groß ist, wie auf der Packung angegeben Ä3 bis 10 NanometerÜ. Das ist nicht enthalten.´"  (Panorama v. 9. 03.06);

2. "Panorama vorliegende Studien offenbaren jedoch: Die Nanoteilchen in der versprochenen Größe Ä3 bis 10 NanometerÜ finden sich in keinem der getesteten Mittel" (www.ndrtv.de);

3. "Offenbar Schwindel mit Nanoteilchen" (www.ndrtv.de, Presseerklärung);

4. "Die an der Börse notierte Firma Neosino AG vertreibt Nahrungsergänzungsmittel mit falschen Angaben. Das haben Recherchen des NDR Nachrichtenmagazins ´Panorama´ und des NDR Hörfunksenders NDR Info ergeben" (www.ndrtv.de, Presseerklärung).

Veröffentlichungsdatum: 30.03.2006 - 07:19
Redakteur: rpu
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