Senator: Entlassung aus der Insolvenz beschlossen
-
Einigung über mittelfristige Finanzierung erzielt
Das zuständige Amtsgericht hat nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplanes soeben die Aufhebung des Insolvenzverfahrens bekannt gegeben. Nach Rechtskraft des Insolvenzplanes am 23. November 2005 wurden die im Insolvenzplan geregelten Zahlungen an Gläubiger vorgenommen.
Weiterhin konnte eine Einigung mit der Deutsche Bank AG über die Prolongation des Kreditvertrages mittels eines neuen Vertrages erzielt und damit die mittelfristige Finanzierung gesichert werden. Nachdem die Gesellschaft im Januar 2006 die Hälfte des ausstehenden Kreditbetrages von 11,0 Mio. EUR getilgt hatte, wird die noch offene Restverbindlichkeit in Höhe von 5,5 Mio. EUR über vier Jahre zu tilgen sein. Diese Tilgung steht im Einklang mit den internen Planungen der Gesellschaft. Weitere wesentliche Kreditverbindlichkeiten bestehen innerhalb des Senator-Konzerns nicht.
Ferner hat die Deutsche Bank AG auf den im Rahmen des Insolvenzplanes gewährten Besserungsscheines in Höhe von 10,0 Mio. EUR verzichtet. Daher werden Gewinne zukünftig nicht mehr beeinträchtigt. Die Prolongation des Kreditvertrages und der Verzicht des Besserungsscheines basiert auf einer zwischen der Großaktionärin HSW GmbH und der Deutsche Bank AG getroffenen Vereinbarung. Die Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2005 werden voraussichtlich am 11. April 2006 auf der Webseite der Gesellschaft veröffentlicht.