Glunz: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Squeeze-out-Beschluss beendet
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Barabfindung auf 23,00 EUR je Aktie erhöht
Die von 22 Minderheitsaktionären angestrengten Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den von der Hauptversammlung der Glunz AG am 31.05.2005 gefassten Squeeze-out-Beschluss über die Ausschließung der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung sind durch Prozessvergleich beendet worden. Die Kläger haben sich mit der Glunz AG und deren Hauptaktionärin, der spanischen Tableros de Fibras S.A. (TAFISA), auf eine Rücknahme sämtlicher Klagen verständigt. Der gerichtlich protokollierte und nicht widerrufliche Vergleich sieht im Gegenzug eine Erhöhung der von TAFISA zu zahlenden Barabfindung auf 23,00 EUR je Glunzaktie vor.
Die Abfindungshöhe ist für Stamm- und Vorzugsaktien identisch und wird durch eine Bankgarantie gesichert. Der Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2005 sah eine Barabfindung von 19,13 EUR je Stamm- und 16,57 EUR je Vorzugsaktie vor. Die Erhöhung der Barabfindung gilt für alle Minderheitsaktionäre, auch wenn sie nicht am Klageverfahren beteiligt waren. Minderheitsaktionäre, die auf die Durchführung eines Spruchverfahrens und etwaige Erhöhungsbeträge aus einem solchen Verfahren verzichten, erhalten darüber hinaus einen weiteren Erhöhungsbetrag von 1,00 EUR je Aktie.
Die Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses im Handelsregister ist erfolgt. Der vollständige Vergleichstext wird kurzfristig im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.