Die MWG Biotech hat über die beim Landgericht München II anhängige Anfechtung der Kapitalherabsetzung, die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 07.09.2005 beschlossen worden war, mit den Anfechtungsklägern einen Vergleich abgeschlossen. Der Vergleich sieht vor, dass die Kläger ihre Anfechtungsklagen zurücknehmen und auch keine anderweitigen Einwendungen gegen die Kapitalherabsetzung mehr geltend machen werden.
MWG Biotech verpflichtet sich andererseits, weitere Wandelanleihen im Nominalbetrag von insgesamt 3,445 Mio. EUR auszugeben. Die Konditionen dieser Wandelanleihen werden, soweit wie möglich, den Konditionen der Wandelanleihe 2004/ 2007 entsprechen.
Demnach werden die neuen Wandelanleihen eine Laufzeit bis zum 14.12.2007 bei einer laufenden Verzinsung von 6% p. a. haben. Der Ausgabepreis wird 100% des Nennwerts betragen, d. h. je eine Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von 1,00 EUR wird zu 1,00 Euro ausgegeben. Jede Teilschuldverschreibung berechtigt zudem zum Umtausch in eine Aktie mit einem rechnerischen Nennbetrag von 1,00 EUR. Dies gilt unabhängig von etwaigen weiteren Kapitalmaßnahmen, also insbesondere unabhängig von der nun durchzuführenden Kapitalherabsetzung. Der Umtausch der Anleihe in Aktien kann jeweils innerhalb festgelegter Zeitfenster (Ausübungszeiträume") erfolgen, und zwar jeweils einen Monat lang nach den ordentlichen Hauptversammlungen 2006 und 2007 sowie vom 15.11.2006 bis einschließlich 14.12.2006 und vom 15.11.2007 bis einschließlich 14.12.2007.
Den Aktionären der MWG Biotech steht ein Bezugsrecht im Verhältnis von 10:1 (zehn Aktien zu 1,00 Euro Teilschuldverschreibung) bzw. 1:1 (eine Aktie zu 1,00 Euro Teilschuldverschreibung) zu, sofern die Kapitalherabsetzung bereits vor der Ausgabe der Wandelanleihe erfolgt ist.
An dem Vergleich hat sich auch die derzeit größte Einzelaktionärin der Gesellschaft, die Firma GeneScan Europe AG, beteiligt. GeneScan Europe AG hat sich darin verpflichtet, einen Teil ihrer Bezugsrechte auf die Wandelanleihe zunächst nicht auszuüben. Dadurch wird denjenigen Aktionären, die an einem Mehrbezug von Wandelanleihen über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus interessiert sind, im Ergebnis ein Bezug im Verhältnis von 8:1 bzw. 0,8:1 ermöglicht. Die weiteren Einzelheiten der Anleiheemission werden mit dem Bezugsangebot veröffentlich werden. Der Vergleich ist zwischen den Beteiligten bereits verbindlich vereinbart, er soll kurzfristig auch gerichtlich protokolliert werden.
Aufgrund der nun aus wirtschaftlicher Sicht attraktiver gewordenen Wandlung der Anleihen erscheint nach Unternehmensangaben ein aus der Wandlung resultierender Verwässerungseffekt für die bestehenden Alt-Aktionäre als ebenfalls wahrscheinlicher. Die folgenden Ausführungen sind aber rein theoretischer Natur und stellen ausdrücklich beispielhaft und unverbindlich den möglichen Verwässerungseffekt nach vollständiger Zeichnung und Wandlung aller bestehenden und ausstehenden Wandelanleihen mit verschiedenen Annahmen dar. Hieraus lassen sich keine Anlagestrategien ableiten. Der Aktienkurs unterliegt immer der Dynamik des freien Finanzmarktes und ist daher unabhängig von den angestellten Berechnungen zu sehen.
Die Gesellschaft hat sich entschlossen die nachfolgende theoretische, beispielhafte und unverbindliche Berechnung aufzuzeigen, um Spekulationen zu vermeiden und eine transparente Kommunikation sicherzustellen.
Veröffentlichungsdatum:
26.04.2006
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17:01
Redakteur:
rpu