Parsytec veröffentlicht zusätzliche Informationen zur geplanten Kapitalausschüttung
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FAQ-Liste für Aktionäre veröffentlicht
Parsytec AG veröffentlicht zusätzliche Informationen zu der in der Ad-hoc-Meldung vom 23. März 2006 angekündigten geplanten Kapitalausschüttung von 1 EUR pro Aktie.
Die folgende Darstellung ist eine FAQ-Liste (Frequently Asked Questions) mit bereits von Aktionären gestellten Fragen zur Technik der Ausschüttung (im Original):
"Wie hoch ist die Ausschüttung pro Aktie nach der Aktienzusammenlegung: 1 EUR oder 2 EUR? Die Ausschüttung pro heutiger Aktie beträgt 1 EUR. Das bedeutet, dass die Ausschüttung pro Aktie nach der Zusammenlegung 2 EUR beträgt (12,5 Mio. EUR bei ca. 6,25 Mio. Aktien).
Zu welchem Zeitpunkt muss ich Aktionär sein, um den Euro zu bekommen? Man muss am Tag der Auszahlung (bzw. am Vortag, der der banktechnischen Abwicklung zugrunde liegt) Aktionär sein. Die Auszahlung wird voraussichtlich Anfang 2007 abgewickelt.
Was ist mit der ursprünglich angekündigten Dividende? Vorstand und Aufsichtsrat haben entschieden, wegen der Höhe der Ausschüttung darauf zu verzichten, den Aktionären neben dem 1 EUR aus der Kapitalausschüttung noch eine zusätzliche Dividendenzahlung vorzuschlagen.
Wann findet die Zusammenlegung der Aktien statt? Die Aktienzusammenlegung erfolgt nach der Eintragung der für die Ausschüttung erforderlichen Kapitalmaßnahmen in das Handelsregister; d.h. dann wird sie banktechnisch umgesetzt. Die Handelsregistereintragungen werden nach der Hauptversammlung durchgeführt.
Wie ist die Ausschüttung steuerlich zu bewerten? Sofern Sie als in der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Aktionär die Aktien an der Parsytec AG in Ihrem Privatvermögen halten und Ihre Beteiligungshöhe während der letzten fünf Jahre ununterbrochen geringer als 1% war, führt grundsätzlich weder die beabsichtigte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln noch die erwartete Auszahlung in Folge der anschließenden Kapitalherabsetzung zu steuerpflichtigen Einkünften aus Sicht der deutschen Einkommensteuer. Grundsätzlich empfehlen wir, sich im Hinblick auf Ihre individuellen Besteuerungskonsequenzen mit Ihrem steuerlichen Berater in Verbindung zu setzen. Bitte haben Sie außerdem Verständnis dafür, dass wir eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden steuerlichen Erläuterungen ausschließen müssen, auch wenn wir diese Erläuterungen sorgfältig zusammengestellt haben."