STEAG HamaTech und SINGULUS TECHNOLOGIES Beteiligungs GmbH schließen Beherrschungsvertrag
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Barabfindung auf 2,43 EUR je Stückaktie festgelegt
Die STEAG HamaTech AG hat am 21. April 2006 einen Beherrschungsvertrag mit der SINGULUS TECHNOLOGIES Beteiligungs GmbH (SINGULUS GmbH) als herrschendem Unternehmen geschlossen.
Im Rahmen des Beherrschungsvertrags bietet die SINGULUS GmbH den außenstehenden Aktionären der STEAG HamaTech AG an, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von 2,43 EUR je Stückaktie zu erwerben. Dieses Abfindungsangebot können die außenstehenden Aktionäre der STEAG HamaTech AG vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Beherrschungsvertrags (Eintragung im Handelsregister der STEAG HamaTech AG) annehmen. Der Beherrschungsvertrag bedarf der Zustimmung der Gesellschafter-versammlung der SINGULUS GmbH sowie des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung der STEAG HamaTech AG.
Denjenigen Aktionären, die weiterhin an der STEAG HamaTech AG beteiligt bleiben wollen, garantiert die SINGULUS GmbH als angemessenen Ausgleich einen jährlichen Gewinnanteil in Höhe von brutto 0,17 EUR je Stückaktie (netto gegenwärtig 0,16 EUR) für jedes volle Geschäftsjahr.
Bei der Unternehmensbewertung, die der Bestimmung der Abfindung und des Ausgleichs zugrunde liegt, wurden der Vorstand der STEAG HamaTech AG und die Geschäftsführung der SINGULUS GmbH von Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, unterstützt. Die vom Landgericht Mannheim am 14. März 2006 zum gemeinsamen Vertragsprüfer bestellte Warth & Klein GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat die Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs bestätigt.