Carl Zeiss Meditec: Übernahme der Carl Zeiss Surgical durch Klagen verzögert
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Insgesamt acht Klagen eingegangen
Acht Aktionäre der Carl Zeiss Meditec AG haben bis zum 10. April 2006 gegen die beabsichtigte Übernahme der Carl Zeiss Surgical durch die Carl Zeiss Meditec AG Klage eingereicht. Darüber wurde die Gesellschaft am 11. April 2006 mittags durch das zuständige Landgericht informiert. Die Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG hatte am 10. März 2006 dieser Transaktion mit einer Mehrheit von 99,8% des anwesenden Grundkapitals zugestimmt, darin eingeschlossen 98,5% des anwesenden Streubesitzes.
Die Carl Zeiss Meditec AG beabsichtigt unverändert, die Carl Zeiss Surgical zu übernehmen. Dazu plant die Gesellschaft, die Transaktion mit Hilfe eines sogenannten Freigabeverfahrens voraussichtlich noch im Lauf dieses Jahres abzuschließen. Durch die eingereichten Klagen verzögert sich die Kapitalmaßnahme, in deren Rahmen alle Aktionäre der Gesellschaft neue Carl Zeiss Meditec-Aktien zu einem Bezugspreis von 10,10 EUR erwerben können, bis zum Abschluss dieses Freigabeverfahrens.
Die Möglichkeit des Freigabeverfahrens wurde mit dem am 1. November 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) geschaffen. Mit der Durchführung des Freigabeverfahrens sollen wirtschaftliche Nachteile, die sich aus einer Verzögerung der Übernahme für die Carl Zeiss Meditec AG ergeben, vermieden werden.